Wartung und Instandhaltung von Glaskonstruktionen | Glasschäden
Konstruktionen aus Glas erfordern in der Regel einen erhöhten Reinigungs-, Wartungs- und Instandhaltungsaufwand. Dies gilt insbesondere für sicherheitsrelevante Konstruktionen, wie beispielsweise für absturzsichernde, betretbare oder begehbare Verglasungen sowie für Verglasungen, die am Lastabtrag beteiligt sind, wie etwa Glasschwerter und -balken. Zum Erhalt der Funktionsfähigkeit während der gesamten Lebensdauer ist für sie eine sachgerechte Wartung und Pflege erforderlich. Aufgrund der vielfältigen Glaskonstruktionen können dabei jedoch keine allgemeingültigen Maßnahmen definiert werden. Allerdings sollten sicherheitsrelevante Bauteile (z.B. Verschraubungen von Haltern, Verbundsicherheitsglas, etc.) regelmäßig überprüft und bei Bedarf nachgebessert bzw. ersetzt werden.
Vertikalverglasungen
Die Lebenserwartung von Verglasungen im Fassadenbereich ist für gewöhnlich kürzer, als die im Glaserei üblicherweise geforderten 50 Jahre. Bei senkrechten Fassadenkonstruktionen kann von folgenden mittleren Lebenserwartungen ausgegangen werden:
- 25 Jahre bei Mehrscheiben-Isolierverglasungen
- 20 Jahre bei Glasabdichtungen durch Dichtprofile
- 12 Jahre bei Glasabdichtungen durch Dichtstoffe (Silikone, etc.)
Glasdächer
Bei Glasdächern sind die genannten mittleren Lebenserwartungen meistens noch kürzer, da die Beanspruchungen im Vergleich zu senkrechten Flächen deutlich höher sind. Dies betrifft vor allem Isolierverglasungen, bei denen ein turnusmäßiger Austausch bereits nach einem Zeitraum von 15 Jahren eingeplant werden sollte. Wie auch bei sicherheitsrelevanten Glaskonstruktionen wirkt sich eine regelmäßige Reinigung mit festen Intervallen, bei der organische Verschmutzungen entfernt und unnötige Einschränkungen in der Entwässerung vermieden werden können, positiv auf die Lebenserwartung von Glasdächern aus.
Richtwerte zu Wartungsintervallen können aus der VDI 6200 Standsicherheit von Bauwerken – Regelmäßige Überprüfung abgeleitet werden. Die Richtlinie stuft Bauwerke bzw. Konstruktionen in eine Schadensfolgeklasse und in eine Robustheitsklasse ein, die jeweils mit Vorgaben für die Bestandsdokumentation und Anforderungen an die Überprüfenden verbunden sind. Danach sollten:
- Dachkonstruktionen regelmäßig (mindestens ein- bis zweimal jährlich) inspiziert und gewartet werden
- der Zustand von Dachabdichtungen, An- und Abschlüssen sowie Durchdringungen im Rahmen der Inspektion aufgenommen und dokumentiert werden
- unerwünschte Ablagerungen und Fremdbewuchs im Rahmen der Wartung entfernt werden
Fugen im Glasbau sind je nach Bauteillage und Orientierung als Wartungsfugen zu verstehen. Da sie unter Umständen chemischen, biologischen, physikalischen und mechanischen Einflüssen ausgesetzt sind, muss von einer eingeschränkten Dauerhaftigkeit ausgegangen werden. Aus diesem Grund ist die Funktionsfähigkeit der Fugen in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen. Dies betrifft in erster Linie Fugen in Flächen, die einer direkten Bewitterung und atmosphärischen Einflüssen (UV-Bestrahlung, Feuchte- und Temperatureinwirkung) ausgesetzt sind, wie dies in Glasdachkonstruktionen der Fall ist. Bei Anzeichen einer eingeschränkten Funktionsfähigkeit sollten diese erneuert werden, da sonst mit Folgeschäden in Form von Undichtigkeiten zu rechnen ist.Beschichtete Gläser
Auch auf der Außenseite beschichtete Verglasungen, wie beispielsweise selbstreinigende Gläser bedürfen einer regelmäßigen Wartung. Vor allem die Glasoberfläche sollte turnusmäßig gereinigt werden, auch wenn dies in längeren Zeitabständen erfolgen kann, als bei herkömmlichen Verglasungen.
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